Wissen sie das es ab 1. Januar 2023 ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Hunden wirksam wurde?
Jede Hundehalter soll sich mit die Gesetze in bezug auf Hunde auseinandersetzen, überhaupt mit der Tierschutz Hundeverordnung und Tierschutzgesetz. In Bayern gibt es eine sogenannte „Rasse-Liste“ und den Transport von Hunde ist unter anderen in der Strassenverkehrsverordnung auch geregelt.
Anbei habe ich Links zusammengestellt, die für Deutschland und Bayern gültig sind. Die Liste ist erst im aufbau und ohne garantie auf vollständigkeit. Falls sie weitere links haben, z.B. auch für andere Landkreise, Bundesländer und den Ausland, gerne füge ich die hier hinzu.
Polizei Bayern
§28 Strassenverkehrs verordnung
Polizei Bayern: Gesetzliche Regelungen Gefährliche Hunde
Zoll: Einfuhr von Tiere aus nicht EU-Statten
BMEL: Einreise mit Hunden, … in der EU